AGB
Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber. Eigenware wird durch ein x vor dem Katalogbeschrieb gekennzeichnet.

Alle zur Auktion gelangenden Artikel sind gebraucht und können während den Vorbesichtigungszeiten begutachtet werden. Die Katalogangaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gemäss §§459ff BGB. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Reklamationen gleich welcher Art, können nur bis 4 Wochen nach Rechnungsstellung bearbeitet werden.

Der Versteigerer hat das Recht Katalognummern zu trennen zu vereinen, zurückzuziehen oder ausserhalb der Reihenfolge anzubieten.

Die Steigerungsrate beträgt im Normalfall ca. 10%. Den Zuschlag erhält das höchste Gebot. Schriftliche Gebote werden streng interessewahrend durchgeführt. Bei gleichen Gebote ist das erst eingehende ausschlaggebend.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortigen Bezahlung in bar zzgl. 16% Aufgeld und 1,- Euro je ersteigertem Los, zuzüglich der gesetzlichen MWST auf die Gebühren. Die mit x gekennzeichnete Katalognummern werden mit dem entsprechendem gesetzlichem Mehrwertsteuersatz zuzgl. Aufgeld und Losgebühr berechnet. Besitz und Gefahr gehen unmittelbar an den Erwerber über, das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung. Rechnungen an Fernbieter sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Zinsen für Zahlungsverzug: 1% pro angefangener Monat. Bei Auslandsüberweisungen werden 1% Bank/Scheckgebühr erhoben, mindestens jedoch 10,- Euro.

Der Versteigerer lehnt jegliche Haftung für verkaufte Gegenstände ab. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers. Die verkauften Artikel können maximal 14 Tage im Auktionshaus bleiben.

Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages kann der Versteigerer Schadenersatz verlangen oder davon unabhängig auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. Ansprüche auf einen evtl. Mehrerlös hat er keine, haftet jedoch bei einem Mindererlös und wird für ein weiteres Gebot nicht mehr zugelassen.

Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise sind Limitpreise und werden nicht unterschritten. Ein Freihandverkauf nach der Auktion findet nicht statt. Auktionsergebnisse können 1 Woche nach der Auktion erfragt werden. Es werden keine Ergebnisslisten erstellt.

Mit der Abgabe eines Gebotes anerkennt der Käufer die Versteigerungsbedingung. Bei Schriftlichen Vorgeboten ist die eingesetzte Katalognummer massgebend.

Mit der Abgabe von Geboten für Belege, Orden, Spielsachen etc. die mit NS-Emblemen und Symbolen versehen sind, verpflichtet sich der Bieter, diese lediglich für historisch - wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des §86 Abs. 2 StGb, zu benutzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Müllheim. Es wird deutsches Recht angewandt.
 

Nächste Auktion

Fernauktion am

26. Februar 2010


-Ihre Gebote müssen bis 18 Uhr vorliegen-


Anfrage

Tel.: 07632-823742
Fax: 07632-823753

 

 

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